Friedhofsgebühren

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.04.2018 eine neue Friedhofsgebührenverordnung beschlossen. Folgende Gebühren wurden festgesetzt:

Grabstellengebühr

Erdgrabstellen, und zwar
zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen      € 220,-
zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen      € 330,-
sonstige Grabstellen: 
Gruft für 4 Leichen und Urnen                      € 1.100,-
Urnensäulen bis zu 4 Urnen                         € 2.200,- (Verlängerung weitere 10 Jahre € 330,-)

Beerdigungsgebühr

Beisetzung einer Leiche im Erdgrab                              € 500,-
Beisetzung einer Leiche oder Urnen in einer Gruft        € 500,-
Beisetzung einer Urne im Erdgrab                                 € 100,-
Beisetzung einer Urne in einer Urnensäule                    €  80,-
Beisetzung einer Urne in einer Gruft                              € 500,-

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Leichenkammer (Kühlanlage) beträgt für jeden angefangenen Tag € 15,-