Wimm

Wimm

Erste Erwähnung 1334
Die Grundstücke der heutigen Katastralgemeinde Wimm befanden sich von Beginn an im Herrschaftsgebiet des Hochstiftes Regensburg. Die kirchliche Verwaltung übernahm der Bischof von Passau, die weltliche Verwaltung oblag der Hofmark Groß-Pöchlarn. 

Bereits Karl der Große dürfte den Raum der Hofmark Groß-Pöchlarn an das Hochstift Regensburg mündlich geschenkt haben. Die schriftliche Legalisierung geschah durch König Ludwig den Deutschen am 6. Oktober 832 in Regenburg. 

In der Schenkungsurkunde wurden nur die Grenzen der Hofmark Groß-Pöchlarn angegeben. Über das Gebiet nördlich der Donau (Kleinpöchlarn, Oberthalham und Wimm) fehlt jedes urkundliche Zeugnis über die Erwerbung. Es ist wahrscheinlich, dass bereits im 9. Jahrhundert von Pöchlarn aus, das Gebiet der drei Dörfer sukzessive eingenommen wurde. 

Kirchliche Grundherrschaft
Am 9. September 1334 wurde das erste uns erhaltene Einkünfteverzeichnis der Hofmark Pöchlarn angelegt. Hier wurden alle Besitztümer aufgelistet, u.a. Wimm: Zur Hofmark Pöchlarn gehören drei Lehen, also drei Bauernhäuser mit dazugehörenden Äckern.

Im Jahr 1334 hieß die Siedlung Widem, das Weihtum oder Stiftung zu einer Kirche, bedeutet. Um 1590 waren in Widm oder Wibm zwei Häuser nach Pöchlarn untertänig. 

Zwischen 1796 und 1923 werden in den Taufbüchern nur vier Häuser angeführt. Wimm gehörte in der Seelsorge bis 1783 zur Pfarre Kleinpöchlarn, dann der Pfarre Maria Taferl. Landgericht war Pöggstall. 

Im Jahr 2025 gibt es in Wimm sieben Häuser, davon die über die Gemeindegrenzen hinaus bekannte Käsehütte, die in einem Bauernladen veredelten Käse aus Österreich und andere regionale Produkte verkauft.

Zusammengestellt von Dr. Robert Wolf